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Freitag, 03. Juli 2009  

Herzlich Willkommen!

Die Kanzlei Knops Stempel Gottschalk versteht sich als Ihr kompetenter serviceorientierter Dienstleister und Berater. Wir machen Ihre Probleme zu unseren. Wir beraten und vertreten Sie und finden die für Sie geeigneten Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Diesen Anspruch verfolgen wir erfolgreich seit Jahrzehnten für Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen.

 

 

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Meldung

Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, den er wegen Krankheit nicht ausüben konnte. Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten. So legt der EuGH den in der Gemeinschaftsrichtlinie über die Arbeitszeit (2003/88/EG v. 4. 11. 2003) verankerten Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub aus.
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