Juristisch interessante Meldungen, die wir für Sie zusammengetragen haben:
Ab dem 1. 1. 2010 gilt ein neues Erbrecht.
Sonntag, 03. Januar 2010
Ab dem 1. 1. 2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 verabschiedet. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.
Knops Stempel Gottschalk beziehen neues Büro in Viersen
Samstag, 31. Januar 2009
Zum 01.01.2010 haben die Rechtsanwälte Knops Stempel Gottschalk ihr neues Büro im Gebäude der Deutschen Bank in Viersen, Remigiusplatz 16 bezogen. Wir freuen uns, Sie in unseren neuen, modern ausgestatteten Räumlichkeiten begrüßen zu können. Durch die Kooperation der Rechtsanwälte Knops Stempel Gottschalk mit den Steuerberatern Lankes & Postertz werden - wie bereits seit Ende 2007 in Schwalmtal - auch in Viersen Rechtsdienstleistungen und Steuerberatung unter einem Dach angeboten.
Entschädigung für Diskriminierung im Alter
Samstag, 31. Januar 2009
Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem so genannten Personalüberhang zuordnet und dann zu einem so genannten Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters i. S. des § 10 AGG, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne dass er im Einzelnen darlegt, welche konkreten Personalstrukturen er schaffen will, sowie aus welchen Gründen und mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll. Ein dadurch unzulässig benachteiligter Beschäftigter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld wegen des erlittenen Schadens, der sich nicht als Vermögensschaden darstellt.
Kündigung von Mietverhältnissen bei Abbruch und Neubau
Samstag, 31. Januar 2009
Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung von Mietverhältnissen gem. § 573 II Nr. 3 BGB zur wirtschaftlichen Verwertung von Wohnraum zulässig ist, wenn die Verwertung im Abbruch des sanierungsbedürftigen Wohnhauses und der anschließenden Errichtung einer Wohnanlage an gleicher Stelle besteht.