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Swap-Geschäfte Deutsche Bank wird zu Schadensersatz verurteilt |
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Mit Urteil vom 31.03.2008 ist die Deutsche Bank verurteilt worden, Schadensersatz i.H.v. ca. € 950.000,00 an die WVV wegen Pflichtverletzungen bei Verkauf sog. Spread-Ladder-Swaps zu bezahlen. In dem viel beachteten Prozess hat sich das Landgericht Würzburg damit der bisherigen Tendenz in der Rechtsprechung angeschlossen und in dem Angebot der hoch spekulativen Swap-Geschäfte ein Beratungsverschulden der Deutschen Bank gesehen.
Das Landgericht Würzburg hat in einem Urteil vom 31.03.2008 in Sachen WVV GmbH gegen die Deutsche Bank AG zu Ungunsten der Bank entschieden und diese zu Schadenersatzzahlungen an das kommunale Unternehmen verurteilt. Die WVV GmbH hatte bei Anlagegeschäften in so genannte CMS Spread Ladder Swaps der Deutschen Bank hohe Verluste hinnehmen müssen und die Bank aufgrund der unzureichenden Beratungsleistungen und mangelnder Aufklärung in Zusammenhang mit den hochspekulativen Produkten verklagt. Angebote des Unternehmens zu einer außergerichtlichen Einigung wurden von der Bank vor Klageeinreichung ignoriert.
Das Urteil stellt aus Sicht eine weitere Stärkung der Position ehemaliger Käufer von Swap-Produkten deutscher Großbanken dar und bestätigt die Argumentation der Kläger.
Wir gehen davon, aus dass dieses Urteil die Vergleichsbereitschaft der Banken deutlich erhöhen dürfte. Sofern Sie als Anleger Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Herrn RA Dr. Michael Gottschalk
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